Grundstücksentwässerungsantrag
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens muss insbesondere bei Neubauvorhaben ein Entwässerungsantrag eingereicht werden. Ob in Ihrem konkreten Fall ein Antrag zu stellen ist, entnehmen Sie bitte den Auflagen zur Baugenehmigung.
Um eine zügige Bearbeitung und Genehmigung Ihres Entwässerungsantrages zu gewährleisten, sollten Sie folgendes unbedingt beachten:
Folgende wichtige Planunterlagen sind dem Entwässerungsantrag in 2-facher Ausfertigung beizufügen:
Entwässerungsantrag
mit Entwässerungsplänen zusätzlich in einfacher Ausfertigung digital als pdf an
werke@vg-freinsheim.de |
Die Beschreibung der Entwässerungsanlage
Lageplan mit Darstellung bzw. Angaben der
- Grundstücksgrenzen, Baulasten ; Grunddienstbarkeiten;
- Vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen, wie Schächte, Abscheideranlagen und Versickerungsanlagen;
- Lage, Nennweite (DN) und Gefälle der Grundleitungen außerhalb des Gebäudes, Schächte bzw. Inspektionsöffnungen mit Angaben der Höhen (Sohl- und Schachtdeckelhöhen);
- Lage der Regenwassernutzungsanlage mit Höhen des Zu- und Ablaufes;
- Befestigten Hof-, Wegeflächen oder gewerblich genutzten Flächen mit Angabe ihrer Nutzung;
- Entwässerungsrinnen und angrenzende Flächen mit Angabe der Höhen (Geländehöhen);
- Gefällemäßigen Abgrenzung der befestigten Flächen und der sich daraus ergebenden Einzugsfläche (m²) je Ablauf/Wasserscheide.
Grundriss M 1:100, für das Kellergeschoss, bzw. das Erdgeschoss falls kein Kellergeschoss vorhanden oder geplant ist, mit Darstellung bzw. Angaben der
- Grund- und Sammelleitungen;
- Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante am Anschlusspunkt + 10cm);
- Nennweite, des Rohrmaterials, des Leitungsgefälles;
- Schächte; Rückstausicherungen und Hebeanlagen; Abscheideranlagen.
Schnitte bzw. Strangabwicklungsschema M 1:100 mit Darstellung bzw. Angaben der auf NN bezogenen Höhen der/des
- Grund- und Sammelleitungen;
- Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene;
- Schächte; Rückstausicherungen und Hebeanlagen; Abscheideranlagen;
- Rückstauebene;
- Straßenoberkante;
- Sohle des Anschlusskanals an der Grundstücksgrenze;
- fertigen Fußbodens des Keller- und Erdgeschosses.
Nachweis der Bemessung der Entwässerungsanlage
- Nachweis der Bemessung der Grundstücksentwässerungsanlage an der Übergabestelle zur öffentlichen Abwasseranlage, nach DIN 1986-100 5/2008, Punkt 14.1.2 und 14.2.1, für Schmutz- u. Regenwasser.
(kann auf Rückfrage im Einzelfall entfallen) - Für Regenwasser ist bei einer abflusswirksamen Fläche > 800 m², der Nachweis einer sicheren, schadlosen Überflutung/Rückhaltung auf dem eigenen Grundstück, nach DIN 1986-100 Punkt 14.9.3, zu führen.
Ableitung von Niederschlagswasser von Zufahrten, Stellplätzen usw. in den öffentlichen Straßen- oder Wegebereich:
- Bei der Befestigung von Zufahrts- oder Stellplatzflächen müssen wir eindringlich darauf hinweisen, dass kein Niederschlagswasser dieser Privatflächen dem öffentlichen Verkehrsraum zugeleitet werden darf. Sobald das Gefälle dieser vorstehenden Flächen zur öffentlichen Verkehrsfläche (Gehweg, Straße oder Plätze) ausgerichtet ist, hat der Grundstückseigentümer, Bauherr oder der Nutzungsberechtigte entsprechende Maßnahmen (z.B. Einbau einer Entwässerungsrinne) vorzusehen, damit kein Wasser über den öffentlichen Verkehrsraum abgeleitet wird.
Besonders wichtig:
- Dies gilt auch beim Einbau von Versickerungspflaster!
Rechtsgrundlage hierfür ist § 8 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Freinsheim.
Ebenso ist hier auch das Nachbarrechtsgesetz von Rheinland-Pfalz in § 37 Abs. 1 (Ableitung von Niederschlagswasser) mit heranzuziehen.
Die Plandarstellungen haben sich nach DIN 1986-100 und DIN EN 752 zu richten.
Die Anschlussleitungen sind grundsätzlich bis zum Straßenkanal zeichnerisch darzustellen. Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben, insbesondere Höhenlage des Straßenkanals und Lage der Anschlussstelle, sind bei dem VG Werken zu erfragen:
Entwässerungskanäle/Grundstücksentwässerung
VG Werke Freinsheim
Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim
Tel. 06353/9357-262
Fax 06353/9357-61
E-Mail: werke@vg-freinsheim.de