Was ist ein Stichprobenverfahren?
Mit geeichten Wasserzählern darf ein Wasserversorgungsunternehmen gemäß Eichordnung sechs Jahre lang den Wasserverbrauch mit seinen Kunden abrechnen. Die Wasserzähler können aber jeweils drei Jahre länger genutzt werden, wenn die Nacheichung einer gesetzlich bestimmten Anzahl ausgewählter Zähler (Stichprobenverfahren) bestanden wird.
Wer legt fest, welche Zähler überprüft werden?
Die Auswahl trifft das Landesamt für Mess- und Eichwesen. Die festgelegten Zähler müssen innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne ausgebaut und zur Prüfung durch eine stattlich anerkannte Prüfstelle vorgelegt werdenn. Wird das Verfahren nicht bestanden, müssen alle Zähler mit dem gleichen Eichjahr gewechselt werden.
Die erfolgreiche Teilnahme am Stichprobenverfahren erspart die Wechselkosten für viele Tausend Zähler und trägt so zu einem attraktiven Wasserpreis bei.
Nachfolgende Wasserzählergruppe haben die Stichprobenprüfung gem. § 35 Mess- und Eichverordnung bestanden:
Los-Nr. Hersteller Typ Bauart/ Wasserzählergröße Baujahr | W23 01436 17-1 FEMEG GmbH & Co. KG Artist D. 82 6.131.42 Q3 4 (ehemals Qn 2,5) 2017 |
Eichjahr Eichjahr verlängert | 2023 31.12.2026 |
Die betroffenen Zähler mit dem Eichjahr „2023“ können nun zunächst für weitere drei
Jahre verwendet werden. Ein Austausch der vorgenannten Wasserzähler steht somit
frühestens im Jahr 2026 an.