Erhöhung der Benutzungsgebühr Wasser


Sehr geehrte Kunden,

auf Grund der anhaltenden Kostensteigerungen sowohl bei der Materialbeschaffung als auch beim Bezug von Unterhaltungsleistungen sowie der angespannten Kostensituation im Energiebereich, ist eine Entgelterhöhung bei den Laufenden Entgelten der Wasserversorgung, hier bei der Benutzungsgebühr Wasser, erforderlich:

Dies betrifft die „Abgabensatzung Wasserversorgung“ in nachfolgendem Punkt:

Nr. 1.1 Benutzungsgebühr Wasser                         von  1,33 € auf  1,38 € / je  m³

Die Entgelte im Bereich Wasserversorgung mit Stand zum 01.01.2024 sind:

1.

Laufende Entgelte





nettobrutto

 

Bei den hier ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.  Stand 01.01.2022 – 7 %.

1.1

Benutzungsgebühren Wasser

pro m³

1,38 €

1,48 €

1.2

Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung

pro Nutzungseinheit und Jahr

20,00 €

21,40 €

1.3

Bauwasser

je angefangene 100 m³ umbauter Raum

4,00 €

4,28 €

1.4

Grundgebühr nach Zählergröße

pro Monat

 

Wasserzähler

Q3 4 – Q3 16

5,00 €

5,35 €

Großwasserzähler

Q3 25 – Q3 100

12,00 €

12,84 €

Verbundzähler

Q3 25 – Q3 100

25,00 €

26,75 €

1.5

Grundgebühr für Zweitwasserzähler

je Monat

3,00 €

3,21 €

1.6

Standrohr

 

Miete je angefangener Monat

15,00 €

16,05 €

Kaution

700,00 €

700,00 €

 

Es werden Vorausleistungen auf die Gebühren erhoben. Diese sind am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. fällig. Ausnahme Jahresbeträge unter 100 € je Gebühr / Beitrag werden einmalig am 15.02. eines jeden Jahres gesamt fällig.

2.

Einmalige Beiträge

 

Bei den hier ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand 01.01.2022 – 7 %.

2.1

Die Beitragssätze der Wasserversorgung zur Erhebung von einmaligen Beiträgen für alle Wasserversorgungsanlagen im öffentlichen Verkehrsraum

pro m² Grundstücksfläche

 

 

 

einschließlich Grundstücksanschlussleitung

6,35 €

6,80 €

 

OHNE  Grundstücksanschlussleitung

4,85 €

5,19 €

2.2

Bei der Kostenspaltung (§7 Absatz 2 KAG RLP) betragen die Beitragssätze für Haupt- und Versorgungsleitungen (Straßenleitungen) im öffentlichen Verkehrsraum

pro m² Grundstücksfläche

 

 

 

einschließlich Grundstücksanschlussleitung

6,05 €

6,47 €

 

OHNE  Grundstücksanschlussleitung

4,55 €

4,87 €

2.3

Übrige Anlagen

Insbesondere des integrierten Verbundsystems, wie Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung, - speicherung, Transport und Steuerung

Pro m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse

 

 

 

0,30 €

 

 

 

0,32 €

§ 2 Gebührenerhebung in Selbstverwaltungsangelegenheiten

In Selbstverwaltungsangelegenheiten werden Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen erhoben.

 

Gebühren bei Selbstverwaltungsangelegenheiten




nettobruttonettobrutto



von

bis

 

Bei den hier ausgewiesenen Selbstverwaltungsgebühren und Auslagen handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand 01.01.2022 – 7 %.

1.

Prüfung und Genehmigung von Wasserversorgungsanträgen

 

für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser oder vergleichbare Bauvorhaben

 

 

40,00 €

42,80 €

 

für gewerblich / industrielle Bauvorhaben bzw. Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohnungen oder vergleichbare Bauvorhaben

 

 

 

65,00 €

 

69,55 €

2.

Prüfung von Anträgen auf die Anerkennung eines Gartenzwischenzählers

 

 

 

180,00 €

 

192,60 €

3.

Technische Abnahmen der Wasserversorgungsanlagen

 

 

 

 

 

für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser oder vergleichbare Bauvorhaben

50,00 €

53,50 €

100,00 €

107,00 €

 

für gewerblich / industrielle Bauvorhaben bzw. Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohnungen oder vergleichbare Bauvorhaben

 

80,00 €

 

85,60 €

 

160,00 €

 

171,20 €

4.

Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung

 

30,00 €

 

32,10 €

 

200,00 €

 

214,00 €

5.

Rechtsbehelfsgebühren nach Aufwand zwischen

30,00 €

32,10 €

300,00 €

321,00 €

6.

Auslagen

5,00 €

5,35 €

20,00 €

21,40 €

7.

Eintragungen in das Installateurverzeichnis

 

 

30,00 €

32,10 €

8.

Sonstige Leistungen erfolgen auf Grund des jeweils gültigen Jahresstundensatzes sowie der gültigen km Pauschale

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Verbandsgemeindewerke Freinsheim