Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
auf Grund der anhaltenden Kostensteigerungen sowohl bei der Materialbeschaffung als auch beim Bezug von Unterhaltungsleistungen und aufgrund der anstehenden Investitionen, ist eine Entgelterhöhung zum 1.1.2025 bei den laufenden Entgelten, hier bei der Benutzungsgebühr Wasser, der Grundgebühr und den wiederkehrenden Beiträgen erforderlich:
Dies betrifft die „Abgabensatzung Wasserversorgung“ in nachfolgenden Punkten:
Nr. | Titel | Stand 1.1.24 | ab 1.1.25 |
1.1 | Benutzungsgebühr Wasser | 1,38 € netto pro m³ | 1,42 € netto pro m³ |
1.2 | Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung | 20 € netto pro Nutzungseinheit | 22€ netto pro Nutzungseinheit |
1.4 | Grundgebühr nach Zählergröße | ||
Wasserzähler Q3 4 – Q3 16 | 5 € netto / Monat | 6 € netto / Monat |
Die komplette Abgabensatzung Wasser finden sie auf der Startseite unter Satzungen oder unter folgendem Link:
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbandsgemeindewerke Freinsheim