Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
Leistungsbeschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau BenderTeamleiterin Bürgerbüro
- Frau Klaub
- Frau Marschall
- Frau Schlosser-Cretti