Eigentümerwechsel

Eigentümerwechsel

Pflichten als Hauseigentümer

Die Verbandsgemeindewerke bitten Sie als Eigentümer nachfolgende Informationen zeitnah an uns weiterzugeben. Bitte beachten Sie, dass uns aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Änderungen von anderen Behörden, auch
innerhalb der Fachbereiche der Vebandsgemeinde, mitgeteilt werden dürfen.

  • Änderung der Eigentumsverhältnisse
    z.B. durch Verkauf, Schenkung, familiäre Änderungen oder im Todesfall
  • Änderung der Anschrift
  • Änderung des Namens
  • Änderung der Bankverbindung, sofern uns ein SEPA-Kombimandat erteilt wurde
  • Amtliche Betreuung
  • Defekt an der Wasseruhr (steht und zählt nicht weiter), Wasserrohrbruch, Schaden an einer Wasser- oder Kanalleitung
  • Mitteilung, wenn ein Insolvenzverfahren beantragt wurde
  • Mitteilung, wenn ein Zwangsverwaltungs- oder Zwangsversteigerungsverfahren eröffnet wurde

Hierzu stehen wir Ihnen gerne unter den Rufnummern:

06353/93 57- 266  oder  06353/93 57- 265 zur Verfügung.

Bei einem Eigentumswechsel können Sie gerne als Muster das nachfolgende Übergabeprotokoll nutzen.

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