Sepa-Lastschrift

SEPA - Lastschriftmandat

In Deutschland gehört die Einzugsermächtigung zu den gängigen Zahlungsverfahren, etwa wenn es um regelmäßige Belastungen des Bankkontos geht – zum Beispiel bei den monatlichen Mietzahlungen oder der Telefonrechnung. Mit der Einführung der SEPA (Single Euro Payments Area) wird die Einzugsermächtigung in die SEPA-Lastschrift umgewandelt.

Zu den wichtigsten Änderungen hierbei zählt: Diese Einzugsermächtigung kann künftig ausschließlich schriftlich erteilt werden. Das heißt, dass Sie nun für jede Lastschrift ein sogenanntes SEPA-Mandat erteilen müssen, das Sie eigenhändig unterschrieben haben. Einzugsermächtigungen, die Sie online oder fernmündlich via Telefon erteilen, sind nicht mehr möglich.

Wenn eine Zahlung von einem Konto des Bürgers per Lastschrift eingezogen werden soll, ist dieses Formular auszufüllen und an die VG-Werke Freinsheim im Original zurückzuschicken.

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