Gebühren und Beiträge

Gebühren- und Beitragsübersicht

Wir versorgen rund 16.000 Einwohner täglich mit frischem Trinkwasser. Etwa 98 % des benötigten Wassers wird aus eigenen Tiefbrunnen im Krumbachtal bei Bobenheim am Berg aus bis zu 300 m Tiefe gefördert.

Die Qualität des Trinkwassers aus dem Naturpark Pfälzer Wald erfüllt alle hoch gesteckten Qualitätsanforderungen, die gesetzlich in der Trinkwasserverordnung festgelegt sind.

Wir bieten umweltschonend und kostengünstig auch alle Dienstleistungen rund ums Abwasser an.

Abwasserentsorgung und Frischwasserversorgung kosten Geld. Ihre Gebühren und Beiträge tragen dazu bei, dass wir das Frischwasser aus dem Pfälzer Wald aufbereiten, speichern und an alle Haushalte verteilen können, das Abwasser in einem intakten Kanalsystem abtransportieren, in unseren Kläranlagen reinigen und anschließend geklärt der Natur zurückgeben können.

Unsere derzeit gültigen Tarife sind den folgenden Rubriken zu entnehmen :

  • Einmalbeiträge Wasserversorgung

    Die einmaligen Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und den Ausbau (räumliche Erweiterung) sind derzeit wie folgt festgelegt:

    Wasserversorgungsanlagen einschließlich Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum

    € 6,80

    pro m² (netto: 6,35 €/m²) Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse
    Wasserversorgungsanlagen ohne Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum

    € 5,19

    pro m² (netto: 4,85 €/m²) Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

    Darüber hinaus werden laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschließlich der investitionsabhängigen Kosten in Form von wiederkehrenden Beiträgen erhoben.

  • Laufende Entgelte Wasserversorgung

    1.

    Laufende Entgelte





    nettobrutto

     

    Bei den hier ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.  Stand 01.01.2022 – 7 %.

    1.1

    Benutzungsgebühren Wasser

    pro m³

    1,38 €

    1,48 €

    1.2

    Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung

    pro Nutzungseinheit und Jahr

    20,00 €

    21,40 €

    1.3

    Bauwasser

    je angefangene 100 m³ umbauter Raum

    4,00 €

    4,28 €

    1.4

    Grundgebühr nach Zählergröße

    pro Monat

     

    Wasserzähler

    Q3 4 – Q3 16

    5,00 €

    5,35 €

    Großwasserzähler

    Q3 25 – Q3 100

    12,00 €

    12,84 €

    Verbundzähler

    Q3 25 – Q3 100

    25,00 €

    26,75 €

    1.5

    Grundgebühr für Zweitwasserzähler

    je Monat

    3,00 €

    3,21 €

    1.6

    Standrohr

     

    Miete je angefangener Monat

    15,00 €

    16,05 €

    Kaution

    700,00 €

    700,00 €

     

    Es werden Vorausleistungen auf die Gebühren erhoben. Diese sind am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. fällig. Ausnahme Jahresbeträge unter 100 € je Gebühr / Beitrag werden einmalig am 15.02. eines jeden Jahres gesamt fällig.

  • Einmalbeiträge Abwasserbeseitigung

    Die einmaligen Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und den Ausbau (räumliche Erweiterung) sind derzeit wie folgt festgelegt:

    Abwasserbeseitigungseinrichtungen einschließlich Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum
    € 19,35pro m² mit Abflussbeiwerten vervielfachter
    Grundstücksfläche für das Oberflächenwasser
    € 7,10pro m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für
    Vollgeschosse für das Schmutzwasser
    Abwasserbeseitigungseinrichtungen ohne Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum
    € 16,30pro m² mit Abflussbeiwerten vervielfachter
    Grundstücksfläche für das Oberflächenwasser
    € 5,96pro m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für
    Vollgeschosse für das Schmutzwasser

    Darüber hinaus werden laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschliesslich der investitionsabhängigen Kosten in Form von wiederkehrenden Beiträgen erhoben.

  • laufende Entgelte Abwasserbeseitigung

    Benutzungsgebühr ("Abwassergebühr") incl. Abwasserabgabe

    2,40 €/m³
    Grundgebühr je Wohneinheit bzw.6,00 €/Mon.
    Grundgebühr je Einwohnergleichwert2,00 €/Mon.
    Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser je m²/Jahr der mit     vervielfachten Abflussbeiwerten Grundstücksfläche0,50 €
    Weinbauzusatzgebühr
    je angefangene 500 m² selbst bewirtschaftete Weinbauertragsfläche bzw. je angefangene 750 l zugekauften, verarbeiteten bzw. gelagerten Most oder Wein
     Fasswein3,30 €
    Flaschenwein4,10 €

    Es werden Vorausleistungen auf die Gebühren und wiederkehrenden Beiträge erhoben , die in gleichen Teilen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig sind.

Die vollständigen Preisblätter finden sie hier :

zurück