Gebühren- und Beitragsübersicht
Wir versorgen rund 16.000 Einwohner täglich mit frischem Trinkwasser. Etwa 98 % des benötigten Wassers wird aus eigenen Tiefbrunnen im Krumbachtal bei Bobenheim am Berg aus bis zu 300 m Tiefe gefördert.
Die Qualität des Trinkwassers aus dem Naturpark Pfälzer Wald erfüllt alle hoch gesteckten Qualitätsanforderungen, die gesetzlich in der Trinkwasserverordnung festgelegt sind.
Wir bieten umweltschonend und kostengünstig auch alle Dienstleistungen rund ums Abwasser an.
Abwasserentsorgung und Frischwasserversorgung kosten Geld. Ihre Gebühren und Beiträge tragen dazu bei, dass wir das Frischwasser aus dem Pfälzer Wald aufbereiten, speichern und an alle Haushalte verteilen können, das Abwasser in einem intakten Kanalsystem abtransportieren, in unseren Kläranlagen reinigen und anschließend geklärt der Natur zurückgeben können.
Unsere derzeit gültigen Tarife sind den folgenden Rubriken zu entnehmen :
Einmalbeiträge Wasserversorgung
Die einmaligen Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und den Ausbau (räumliche Erweiterung) sind derzeit wie folgt festgelegt:
Wasserversorgungsanlagen einschließlich Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum € 6,80
pro m² (netto: 6,35 €/m²) Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse Wasserversorgungsanlagen ohne Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum € 5,19
pro m² (netto: 4,85 €/m²) Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse Darüber hinaus werden laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschließlich der investitionsabhängigen Kosten in Form von wiederkehrenden Beiträgen erhoben.
Laufende Entgelte Wasserversorgung
1.
Laufende Entgelte
netto brutto Bei den hier ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Stand 01.01.2022 – 7 %.
1.1
Benutzungsgebühren Wasser
pro m³
1,38 €
1,48 €
1.2
Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung
pro Nutzungseinheit und Jahr
20,00 €
21,40 €
1.3
Bauwasser
je angefangene 100 m³ umbauter Raum
4,00 €
4,28 €
1.4
Grundgebühr nach Zählergröße
pro Monat
Wasserzähler
Q3 4 – Q3 16
5,00 €
5,35 €
Großwasserzähler
Q3 25 – Q3 100
12,00 €
12,84 €
Verbundzähler
Q3 25 – Q3 100
25,00 €
26,75 €
1.5
Grundgebühr für Zweitwasserzähler
je Monat
3,00 €
3,21 €
1.6
Standrohr
Miete je angefangener Monat
15,00 €
16,05 €
Kaution
700,00 €
700,00 €
Es werden Vorausleistungen auf die Gebühren erhoben. Diese sind am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. fällig. Ausnahme Jahresbeträge unter 100 € je Gebühr / Beitrag werden einmalig am 15.02. eines jeden Jahres gesamt fällig.
Einmalbeiträge Abwasserbeseitigung
Die einmaligen Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und den Ausbau (räumliche Erweiterung) sind derzeit wie folgt festgelegt:
Abwasserbeseitigungseinrichtungen einschließlich Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum € 19,35 pro m² mit Abflussbeiwerten vervielfachter
Grundstücksfläche für das Oberflächenwasser€ 7,10 pro m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für
Vollgeschosse für das SchmutzwasserAbwasserbeseitigungseinrichtungen ohne Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum € 16,30 pro m² mit Abflussbeiwerten vervielfachter
Grundstücksfläche für das Oberflächenwasser€ 5,96 pro m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für
Vollgeschosse für das SchmutzwasserDarüber hinaus werden laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschliesslich der investitionsabhängigen Kosten in Form von wiederkehrenden Beiträgen erhoben.
laufende Entgelte Abwasserbeseitigung
Benutzungsgebühr ("Abwassergebühr") incl. Abwasserabgabe
2,40 €/m³ Grundgebühr je Wohneinheit bzw. 6,00 €/Mon. Grundgebühr je Einwohnergleichwert 2,00 €/Mon. Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser je m²/Jahr der mit vervielfachten Abflussbeiwerten Grundstücksfläche 0,50 € Weinbauzusatzgebühr
je angefangene 500 m² selbst bewirtschaftete Weinbauertragsfläche bzw. je angefangene 750 l zugekauften, verarbeiteten bzw. gelagerten Most oder WeinFasswein 3,30 € Flaschenwein 4,10 € Es werden Vorausleistungen auf die Gebühren und wiederkehrenden Beiträge erhoben , die in gleichen Teilen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig sind.
Die vollständigen Preisblätter finden sie hier :