Des weiteren kann auch im nachhinein, falls das Wasser in den Kanal abgeflossen ist, kein Erlass der Kanalgebühren eingeräumt werden, nachdem mit der Benutzung bzw. Einleitung des Wassers in den Kanal auch die Gebührenpflicht entstanden ist. Hohe Gebührennachforderungen sind die Folge daraus.
Wir empfehlen deshalb allen Abnehmern, regelmäßig den Wasserzähler zu kontrollieren (Empfehlung einmal im Monat) .
Auffällige Anzeichen für einen Defekt an der Hausinstallation sind ein sich ständig drehender Wasserzähler oder plötzlich angestiegener Wasserverbrauch gegenüber dem Vormonat. Nur durch eine regelmäßige Kontrolle kann ein Defekt an der Wasserinstallation bereits während des Jahres festgestellt und weiterer Schaden durch laufendes Wasser abgewendet werden.